Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(Stand 21.10.2023)

§ 1 Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages, der mit Ihnen als Auftraggeber*in (nachfolgend „Auftraggeber*in“) und Sängerin Viktoria Düngfelder (nachfolgend auch „Sängerin“) abgeschlossen wird.

§ 2 Geltungsbereich 
(1) Viktoria Düngfelder (Sängerin), Kreillerstraße 172, 81825 München, bietet musikalische Untermalung rund um Hochzeiten, Taufen und Trauerfeiern an. 

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Viktoria Düngfelder diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Bei der Bewerbung der Dienstleistung durch Viktoria Düngfelder ist mit der Einräumung der Möglichkeit zur Auftragsanfrage noch kein verbindliches Angebot verbunden. 

(2) Wenn der Kunde eine konkrete Anfrage stellt, kann Viktoria Düngfelder den Eingang dieser Anfrage zunächst bestätigen. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Anfrage eingegangen ist.

(3) Soweit für die Festlegung des Vertragsinhalts erforderlich, vereinbaren die Parteien darüber ein Planungsgespräch. 

(4) Viktoria Düngfelder erstellt auf der Grundlage der Anfrage des Kunden und/oder des gemeinsamen Planungsgesprächs dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot verbindlich annimmt (und demnach ein Dienstvertrag laut § 611 BGB kommt zustande).

(5) Eine verbindliche Annahme liegt erst dann vor, wenn eine Anzahlung geleistet wurde, s. §8.

(6) Für eine verbindliche Buchung erhält der*die Auftraggeber*in eine Buchungsbestätigung, welche Termin, Ort und Gage beinhaltet.

§ 4 Leistungsumfang, Vertretung 
1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. 

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Viktoria Düngfelder ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der üblichen Güte und der rechtlichen sowie tatsächlichen Rahmenbedingungen des Auftrags; Viktoria Düngfelder ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet. 

(3) Leistungen in Bezug auf die Künstlersozialkasse sowie GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht vom Dienstleister übernommen.

§ 5 Liedauswahl 
(1) Der*Die Auftraggeber*in kann die Lieder frei wählen. Zur Orientierung stellt die Sängerin auf Wunsch eine Repertoireliste zur Verfügung.

(2) Die Liedauswahl inkl. Reihenfolge muss durch den*die Auftraggeber*in vier Wochen vor dem Termin festgelegt und mitgeteilt werden.

(3) Liegt zwischen der Beauftragung und der Veranstaltung weniger als vier Wochen, muss die Songauswahl binnen drei Tagen nach Auftragserteilung mitgeteilt werden.

(4) Die Sängerin behält sich vor, einen gewünschten Song ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 6 Bereitstellung der Technik
(1) Für typische Veranstaltungen bis zu einer Gästeanzahl von ca. 150 Personen verfügt die Sängerin über die benötigte Technik und stellt diese zum Auftritt zur Verfügung. Diese Leistung ist im Preis enthalten.

(2) Für größere Gruppen oder spezielle Veranstaltungsorte wird die benötigte Technik mit dem*der Auftraggeber*in abgestimmt. Etwaige zusätzlich benötigte Technik ist von dem*der Auftraggeber*in zusätzlich zu bezahlen.

(3) Die Sängerin singt unter Verwendung professioneller Halbplaybacks. Auf Wunsch prüft die Sängerin Möglichkeiten einer Livebegleitung mit Keyboard oder anderen Instrumenten.

(4) Für Veranstaltungen jeder Art ist der*die Auftraggeber*in verpflichtet, einen Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.

(5) Der Auftraggeber ermöglicht der Sängerin den Aufbau der Technik sowie einen Soundcheck am Veranstaltungsort mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Bei standesamtlichen Trauungen ist nach Möglichkeit ein Zugang ca. 30 Minuten vor Durchführung der Trauung zu ermöglichen.

(6) Bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume, hat der*die Auftraggeber*in für eine wetterfeste Unterstellmöglichkeit der Technik der Sängerin zu sorgen.

§ 7 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird Viktoria Düngfelder unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versehen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Viktoria Düngfelder von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt die unter Umständen entstandenen Kosten für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch Viktoria Düngfelder wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 

(2) Soweit Gestaltungsleistungen auf Entwürfen und Vorlagen des Kunden beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Viktoria Düngfelder wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Viktoria Düngfelder von jeglicher Haftung freizustellen und dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

§ 8 Vergütung 
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet an Viktoria Düngfelder die vertraglich vereinbarte Pauschalvergütung zu zahlen.

(2) Bei Buchungen mit Wunschliedern, die extra einstudiert werden, ist das Honorar in zwei Raten fällig und wird von Viktoria Düngfelder nach dem Planungsgespräch im Sinne von § 2 Absatz 3 dieser AGB in Rechnung gestellt. Die erste Rate ist nach dem ersten Gesprächstermin fällig und die zweite am Zeremonietermin. Es ist nach Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gage, mindestens jedoch 50€, zu leisten, s. §2.

(3) Die von Viktoria Düngfelder genannten Preise lauten in Euro und ist nach § 19 Abs. 1 UstG-Kleinunternehmer-Regelung umsatzsteuerbefreit.

(4) Zahlungen können in Bar oder SEPA-Eil/Sofortüberweisung vorgenommen werden. Barzahlungen werden durch Quittung belegt. Die Restzahlung erfolgt spätestens am Termin vor Auftrittsbeginn durch den/die Auftraggeber*in.

(5) Im Fall einer gebuchten zusätzlichen Instrumentalbegleitung, entrichtet der*die Auftraggeber*in die dafür anfallenden Kosten des*der Künstlers*in an die Sängerin. Diese Kosten werden in der Rechnung der Sängerin separat ausgewiesen und an den*die Künstler*in weitergeleitet.

(6) Kündigt der*die Auftraggeber*in den Vertrag (s. §10), ist die hierfür fällige Entschädigung spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erklärung des Rücktritts gem. §10.3 zu entrichten.

§ 9 Haftung
(1) Viktoria Düngfelder haftet im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. 

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden haftet Viktoria Düngfelder, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). 

(3) Uneingeschränkt haftet Viktoria Düngfelder aufgrund einer Garantie und nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von Viktoria Düngfelder beruhen. Darüber hinaus haftet Viktoria Düngfelder uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden. 

(4) Die Haftung der Sängerin und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Rücktritt und Kündigung 
(1) Verträge können von Viktoria Düngfelder bis zur vollständigen Auftragsausführung aus wichtigem Grund gekündigt werden; das Recht beider Vertragspartner zu Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Viktoria Düngfelder  ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. § 4 dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung seiner vereinbarten Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt. 

(2) Kündigt Viktoria Düngfelder den Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so sind bereits erbrachte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abzurechnen und durch den Kunden auszugleichen. Viktoria Düngfelder ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge nur dann verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch Viktoria Düngfelder erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar gewesen wären. 

(3) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Viktoria Düngfelder ist dann berechtigt, Aufwand und Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm durch eigene Leistungen oder durch Leistungen Dritter im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstanden sind. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, besteht seitens der Sängerin ein Anspruch auf eine Entschädigung gemäß folgender Staffel:

  • Die Entschädigung beträgt mindestens 25% der beauftragten Gage.
  • Bei einer Kündigung bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Entschädigung 50% der beauftragten Gage.
  • Bei einer Kündigung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Entschädigung 80% der beauftragten Gage.
  • Bei einer Kündigung von weniger als 15 Tagen vor dem vereinbarten Termin beträgt die Entschädigung 100% der beauftragten Gage.

Hat der Kunde die Vergütung bereits voll oder teilweise geleistet, gelten die vorstehenden Sätze für das Einbehalten der Vergütung in der jeweiligen Höhe entsprechend. 

(4) Mit den Zahlungen nach Absatz 2 und 3 erwirbt der Kunde an Werken, Entwürfe etc. keine Rechte; Dokumente, Daten und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Kunden sind, sind unverzüglich an Viktoria Düngfelder nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten.

(5) Die Anzahlung bzw. Reservierungsgebühr ist nicht erstattbar.

(6) Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Erstattung entstanden sei. Die Sängerin muss sich insbesondere dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge einer anderweitigen Verdienstmöglichkeit erlangen sollte.

(7) Wird der Termin einer gebuchten Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben und die Sängerin, sofern Sie den anderen Termin ermöglichen kann, von dem*der Auftraggeber*in für diese spätere Veranstaltung gebucht, so wird die unter 2. aufgeführte Stornogebühr auf die spätere Buchung voll angerechnet.

(8) Wird die Durchführung einer Veranstaltung unmöglich, so entfällt der Entschädigungsanspruch. Dies gilt insbesondere, bei behördlicher Untersagung sowie bei schwerwiegenden persönlichen Gründen seitens des*der Auftraggeber*in (bspw. Krankheit, Unfall, Todesfall).

(9) Kann die Sängerin aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (bspw. Krankheit, Todesfall, Unfall im engen Familienkreis) die vereinbarte Leistung nicht erbringen, hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Sängerin. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird sie sich jedoch um einen Ersatz bemühen.

(10) Die gesetzlichen Regelungen zu einer außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Werbeeinwilligung
(1) Die Sängerin kann während der Veranstaltung eigene Fotos zu Werbezwecken erstellen.

(2) Fotos, die den Auftraggeber abbilden, sowie Fotos der Sängerin dürfen von der Sängerin zu Werbezwecken veröffentlicht werden.

(3) Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung jederzeit widersprechen.

(4) Die Sängerin darf – sofern es in dem Veranstaltungsraum zulässig ist – während der Veranstaltung Material zu Werbezwecken auslegen, aufstellen bzw. aufhängen.

§ 12 GEMA
Eventuell anfallende Gebühren für die GEMA sind vom Veranstalter zu tragen. Die Tarife der GEMA sind online verfügbar unter: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/.

§ 13 Sonstige Bestimmungen 
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag zwischen dem Dienstleister und einem Kunden, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist der Gerichtsstand der Sitz von Viktoria Düngfelder.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.

§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.